Getto Immobilien Landau – gut bewertet von unseren Kunden.
Als Makler werden wir in verschiedenen Portalen immer wieder sehr gut bewertet. So stufen unsere Kunden unsere Arbeit als Vermittler von Wohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien in der Pfalz als hervorragend ein.
Ob Verkauf oder Vermietung, Kauf oder Miete – wir gelten als empfehlenswerter Immobilienmakler in Landau in der Pfalz.
Hier ein Auszug unserer guten Bewertungen (Stand 01.09.2023) als Ihre zuverlässige Immobilienfirma in Landau und Umgebung:
Google: 5,0 von 5 Sternen bei 63 Rezensionen
Immobilienscout24.de 4,7 von 5 Sternen („hervorragend“) bei 66 Bewertungen
Möchten Sie den Energieverbrauch Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ermitteln? Dann sollten Sie einen Verbrauchsausweis erstellen. Ein Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch einer Immobilie und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Aber was genau ist ein Verbrauchsausweis und warum sollten Sie einen online erstellen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Verbrauchsausweis und dessen Erstellung wissen sollten.
Welchen Verbrauchsausweis brauche ich?
Sie sind sich unsicher welchen Energieausweis Sie brauchen? Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis, der auch Energieausweis genannt werden kann befasst sich mit dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes, währenddessen der Bedarfsausweis nur den theoretischen Energiebedarf bestimmt. Zweiteres ist meist abhängig vom Zustand des bewerteten Gebäudes. In den meisten Fällen ist die Wahl zwischen den beiden Ausweisen frei. Nur bei bestimmten Umständen ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Dazu gehören zum Beispiel Neubauten, Gebäude die großflächig erneuert wurden und Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Regelungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Klar ist allerdings, dass ein gültiger Energieausweis Pflicht ist, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten.
Ein Verbrauchsausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den Energieverbrauch einer Immobilie gibt. Er wird benötigt, um den Energiebedarf von Gebäuden zu ermitteln und um Maßnahmen zur Energieeinsparung zu planen. Der Verbrauchsausweis wird auch als Energieverbrauchsausweis bezeichnet und ist seit 2009 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Definition und Bedeutung
Der Verbrauchsausweis enthält Informationen zu Heizung, Warmwasser und Lüftung sowie zum Energiebedarf des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis soll helfen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und somit den Klimaschutz zu unterstützen.
Ein Verbrauchsausweis ist besonders wichtig für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Der Verbrauchsausweis gibt potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über den Energieverbrauch der Immobilie und hilft ihnen, die zukünftigen Energiekosten zu kalkulieren.
Zudem können Immobilienbesitzer den Verbrauchsausweis nutzen, um Maßnahmen zur Energieeinsparung zu planen. Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft darüber, welche Bereiche des Gebäudes besonders energieintensiv sind und wo Einsparungen möglich sind.
Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten einer Immobilie und wird erstellt, indem die Energieverbräuche der letzten drei Jahre addiert und durch drei geteilt werden. Der Bedarfsausweis hingegen beruht auf einer energetischen Bewertung des Gebäudes und wird erstellt, indem die Gebäudedaten wie zum Beispiel die Wärmedämmung und die Gebäudehülle ausgewertet werden.
Im Vergleich zum Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis genauer, da er auf einer umfassenden Analyse des Gebäudes basiert. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie das Gebäude benötigt, um einen bestimmten Standard zu erfüllen. Der Bedarfsausweis ist jedoch auch aufwendiger und teurer in der Erstellung als der Verbrauchsausweis.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Verbrauchsausweis nur für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und für Gebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden, zugelassen ist. Für alle anderen Gebäude ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten, das am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde (Quelle: www.ivd.net). Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gibt es nun also eine Provisionsteilung. Der Käufer einer Immobilie muss nur noch so viel Provision an den Immobilienmakler bezahlen wie der Verkäufer. Dies gilt nicht nur in Landau und Rheinland-Pfalz, sondern Deutschlandweit.
Diese bedeutet auch, dass ein Immobilienmakler nicht mehr provisionsfrei für Verkäufer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern tätig werden kann. Wurde mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin nämlich keine Provision vereinbart, so kann auch mit dem Käufer keine Courtage vereinbart werden.
Wir als Ihr Immobilienmakler in der Pfalz finden diese Regelung gut und richtig. Die jetzige Regelung wurde auch vom Immobilienverband Deutschland (IVD), dem Verband qualifizierter Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständiger, in dem wir stolzes Mitglied sind, unterstützt.
Wir als seriöses und verlässliches Maklerunternehmen, das seit 1997 besteht, haben auch bislang nicht kostenfrei für den Verkäufer gearbeitet, da wir der festen Überzeugung sind, dass unsere Arbeit als fachkundige Immobilienprofis und Kenner des regionalen Immobilienmarktes einen echten Mehrwert bietet. Makler werden gebraucht und hier sind nur einige gute Gründe, uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu beauftragen:
Wir verfügen über ein großes Immobilienwirtschaftliches Fachwissen, dass wir durch regelmäßige Fortbildungen auf aktuellem Stand halten
Wir kennen den Immobilienmarkt in Landau, Neustadt, Germersheim und dem gesamten Kreis SÜW in- und auswendig und können Sie so optimal beraten
Wir erbringen im Zusammenhang mit dem Verkauf Ihrer Immobilie ein umfassendes Leistungsspektrum. Dies beginnt mit einer seriösen und realistischen Wertermittlung und der damit einhergehenden Preisfindung, mit der Besorgung notwendiger Verkaufsunterlagen wie Grundbuchauszüge, Grundrisse und Wohnflächenberechnungen, Energieausweis (bei dessen Erstellung wir auch gerne behilflich sind) etc. und dem Erstellen hochwertiger Immobilienfotos. Es geht weiter mit dem Erstellen des Immobilienexposés und dem Anbieten Ihrer Immobilie. Hierbei inserieren wir diese nicht nur auf unserer Immobilienhomepage und auf bekannten Immobilienportalen, sondern bieten diesen auch passenden Kunden aus unserem großen Kundenstamm an. Wir organisieren die Besichtigungstermine und führen diese durch. Wir führen Preisverhandlungen und prüfen die Käufer auf Ihre Bonität. Auch sämtliche Vorarbeiten des Notartermins sind selbstverständlich. So helfen wir Ihnen, stressfrei und professionell Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Wir stehen Ihnen nicht nur für den Verkauf von Immobilien zur Verfügung, sondern vermieten gerne auch Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Gewerbeobjekt, machen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung und auf Anfrage rechnen wir gerne auch Ihre Mietobjekte ab.
Bei Rückfragen stehen wir per Mail und telefonisch natürlich zur Verfügung. Das Immobilienmakler – Team von Getto Immobilien GmbH.